Bestimmte Leistungen sind sogenannte „außervertraglichen Leistungen“. Da diese NICHT Bestandteil der Sozialversicherung sind, können sie nicht direkt per e-Card abgerechnet werden. Sie erhalten jedoch nach einem Beratungsgespräch und vor einer Behandlung eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten.
Beispiele für „außervertragliche Leistungen“, welche privat zu bezahlen sind:
- Spezialröntgen in 3-D (digitale Volumentomographie- DVT)
- plastisch / ästhetische Zahnfleischoperationen
- operativer Kieferknochenaufbau
- Zahnimplantate
- Laserbehandlungen
- bestimme Zahnprophylaxe und Parodontosetherapien
- mikrobielle Bakterientests
- Abstriche zur Mundkrebsfrüherkennung
- Zahnaufhellung ( Bleaching)