Bestimmte Leistungen sind sogenannte „außervertraglichen Leistungen“. Da diese NICHT Bestandteil der Sozialversicherung sind, können sie nicht direkt per e-Card abgerechnet werden. Sie erhalten jedoch nach einem Beratungsgespräch und vor einer Behandlung eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Kosten.

Beispiele für „außervertragliche Leistungen“, welche privat zu bezahlen sind:

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