Viele unserer zahnchirurgischen Leistungen sind sogenannte „Vertragsleistungen“, die Sie per E-Card direkt mit Ihrer Sozialversicherung abrechnen können.
Beispiele für von den Krankenkassen bezahlte „Vertragsleistungen“:
- Beratungs- und Aufklärungsgespräche
- einfache Röntgenaufnahmen
- operative Zahn- und Weisheitszahnentfernungen
- Wurzelspitzenresektionen
- Geschwulstoperationen am Zahnfleisch
- Lippenbändchenkorrekturen
