Viele unserer zahnchirurgischen Leistungen sind sogenannte „Vertragsleistungen“, die Sie per E-Card direkt mit Ihrer Sozialversicherung abrechnen können.

 

Beispiele für von den Krankenkassen bezahlte „Vertragsleistungen“:

  • Beratungs- und Aufklärungsgespräche
  • einfache Röntgenaufnahmen
  • operative Zahn- und Weisheitszahnentfernungen
  • Wurzelspitzenresektionen
  • Geschwulstoperationen am Zahnfleisch
  • Lippenbändchenkorrekturen

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

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